Honorar
* Teilrefundierung durch Krankenkasse auf Antrag möglich. Antrag ist selbst zu stellen, gilt nur für Einzeltherapie. Anteil der Refundierung kassenabhängig: ÖGK = 28,93 Euro, SVS/BVAEB = 40 Euro (Stand: 01/2023)
Das Honorar ist per Überweisung oder in bar zu entrichten.
Sozialtarife auf Anfrage möglich. Keine Kassenplätze!
Die Rechnung ist gem. §6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 Umsatzsteuerbefreit.
Absageregelung
Terminabsagen sind mit einer Frist von 48 Stunden (bei Erkrankung Absage spätestens am Vortag) kostenfrei möglich.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.
Sollte bei Krisen ein Notfall-Termin binnen kurzer Zeit nicht möglich sein, bitte ich Sie sich an folgende Anlaufstellen zu wenden.
Arbeitsschwerpunkte & Anhaltspunkte für Hilfesuchende