Honorar (ab 1. Juni 2024)
(*) Bei Einzeltherapie ist eine Teilrefundierung (auf Antrag) durch ihre Krankenkasse (ÖGK, KFA, BAVAEB, SVS) möglich. Die Höhe der Refundierung ist kassenabhängig. Stand 04/2024 liegt die Stützung zw. EUR 32 und 45.
Das Honorar ist per Überweisung oder in bar zu entrichten.
Sozialtarife auf Anfrage möglich. Keine Kassenplätze!
Die Rechnung ist gem. §6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 Umsatzsteuerbefreit.
Absageregelung
Terminabsagen sind mit einer Frist von 48 Stunden (bei Erkrankung Absage spätestens am Vortag) kostenfrei möglich.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.
Sollte bei Krisen ein Notfall-Termin binnen kurzer Zeit nicht möglich sein, bitte ich Sie sich an folgende Anlaufstellen zu wenden.
Arbeitsschwerpunkte & Anhaltspunkte für Hilfesuchende